Vorweggenommene Erbfolge: Hausverkauf gegen Veräußerungszeitrente löst anteiligen steuerpflichtigen Zinsertrag aus

Übertragen Eltern ihren Kindern ein Hausgrundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und erhalten sie hierfür eine Veräußerungszeitrente, fließen ihnen mit den Rentenzahlungen steuerpflichtige Zinseinkünfte (Kapitaleinkünfte) zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert des Rentenstammrechts zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres entfallen. Weiterlesen …

Von |2021-02-05T12:52:48+01:0030. Januar 2021|Einkommensteuer|0 Kommentare
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