Am 02.10.2018 haben die EU-Finanzminister in Luxemburg eine Vielzahl von die Mehrwertsteuer betreffenden Maßnahmen beschlossen. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) fasst die wichtigsten Änderungen in einer aktuellen Stellungnahme zusammen.
Die EU-Finanzminister haben sich auf sogenannte Quick Fixes („schnelle Lösungen“) geeinigt, die für mehr Rechtssicherheit im Bereich der Mehrwertsteuer sorgen sollen. Dabei stehen die Harmonisierung der Vorschriften für Reihengeschäfte, für Konsignationslager, die Regelungen der materiellen Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie die erforderlichen Nachweise der innergemeinschaftlichen Beförderung im Hinblick auf die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung im Vordergrund. Diese Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Die Anknüpfung an das Tatbestandsmerkmal „zertifizierter Steuerpflichtiger“ ist nicht mehr erforderlich. Der Verband hatte die Einführung eines zertifizierten Steuerpflichtigen bereits in einer Stellungnahme im Februar 2018 strikt abgelehnt, da er dadurch einen hohen Umstellungsaufwand, eine Zweiklassenaufteilung von Steuerpflichtigen sowie Wettbewerbsverzerrungen befürchtete. Die jetzige Entwicklung bewertet der DStV positiv.
Ferner haben die EU-Finanzminister beschlossen, dass Mitgliedstaaten für E-Books ebenfalls den ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen, wie es bereits bei Printprodukten der Fall ist. Damit ist die jahrelang bestehende Ungleichbehandlung gedruckter und digitaler Printmedien beseitigt.
Zudem haben sich die EU-Finanzminister über neue Vorschriften für einen intensiveren Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden verständigt. Diese werden ebenfalls ab dem 01.01.2020 gelten.
Hinweis: Durch diese Änderungen soll das Mehrwertsteuersystem für Regierungen und Unternehmen gleichermaßen verbessert und modernisiert werden.