Im Rahmen ihres G-20-Treffens im Juni 2019 haben die Finanzminister der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer vereinbart, im nächsten Jahr Regelungen zu einer globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen zu beschließen. Sie folgen damit einer französisch-deutschen Initiative.
Die Regelungen sollen verhindern, dass grenzüberschreitend tätige Konzerne durch komplexe internationale Firmengeflechte ihren Steuerzahlungen entgehen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen Bruno Le Maire einen Vorschlag zur globalen Mindestbesteuerung vorgelegt. Demnach sollen sich alle Staaten auf einen weltweit geltenden Mindestsatz der Besteuerung einigen. Staaten können diesen Steuersatz zwar unterschreiten, allerdings können andere Staaten dann hierauf reagieren, indem sie Gewinne eines Unternehmens, die in ihrem Land erwirtschaftet, aber ins Ausland transferiert werden, mit der Differenz zum vereinbarten Mindeststeuersatz besteuern.
Beispiel: Ein deutscher Konzern hat eine Tochtergesellschaft in einem Karibikstaat, in dem Gewinne sechs Prozentpunkte unter dem Mindeststeuersatz besteuert werden. Der deutsche Fiskus kann den dorthin verschobenen Gewinn aufgrund der Mindestbesteuerung mit den fehlenden sechs Prozentpunkten nachversteuern.
Die G-20-Gruppe hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nun beauftragt, für 2020 einen konkreten Lösungsvorschlag auszuarbeiten.