Steuernachzahlungen müssen mit einem gesetzlichen Zinssatz von 6 % pro Jahr (0,5 % pro Monat) verzinst werden. Durch diese Vollverzinsung will der Fiskus eigentlich nur Liquiditätsvorteile abschöpfen, die dem Steuerzahler durch eine späte Steuerfestsetzung entstehen. Angesichts eines weitaus niedrigeren Marktzinsumfelds erscheint eine Zinshöhe von 6 % für diesen Zweck aber mittlerweile überholt.
Der Bundesfinanzhof hat in der Vergangenheit bereits mehrfach schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe geäußert und Steuerzahlern eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Gespannt wartet die Steuerfachwelt derzeit auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Thematik.
In Hessen wurden nun Stimmen laut, die Zinshöhe nicht erst auf Druck der Gerichte, sondern eigeninitiativ herabzusetzen. Hessens Finanzminister Schäfer erklärte, dass Finanzamtszinsen von 6 % pro Jahr in Zeiten niedriger Zinsen nicht mehr als gerecht empfunden würden und eine Anpassung des seit mehr als 50 Jahren geltenden Zinssatzes überfällig sei. Er möchte ein Signal für einen gerechteren Umgang des Staates mit den Bürgern setzen und verweist auf einen Gesetzesentwurf, den Hessen bereits vor geraumer Zeit in den Bundesrat eingebracht hat.
Hinweis: Die Hessische Landesregierung setzt sich konkret für eine Halbierung des Zinssatzes auf 3 % pro Jahr ein.