Das Landesamt für Steuern und Finanzen Sachsen (LSF) hat kürzlich interessante Zahlen veröffentlicht: Im Jahr 2018 sind von den sächsischen Finanzämtern insgesamt über 150.000 Einsprüche abschließend bearbeitet worden. Der Ausgang der Einspruchsverfahren gestaltete sich dabei wie folgt:
20 % der Einsprüche wurden vom Steuerzahler wieder zurückgenommen.
63 % der Einsprüche hatten eine antragsgemäße Änderung des Steuerfalls zur Folge. Das LSF relativiert diese hohe Erfolgsquote von Einsprüchen aber durch den Hinweis, dass in dieser auch die Fälle enthalten seien, in denen Steuerzahler Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid eingelegt und erst in diesem Zuge ihre Steuererklärung abgegeben hätten. Erfasst sind in der Quote zudem Fälle, in denen im Einspruchsverfahren erstmalig Kosten geltend gemacht oder Belege eingereicht wurden.
Bei 17 % der Einsprüche wurde keine einvernehmliche Lösung gefunden. In diesen Fällen haben die Finanzämter durch (Teil-)Einspruchsentscheidungen ablehnend entschieden. Etwa gegen jede 13. (Teil-)Einspruchsentscheidung ist später Klage vor dem Finanzgericht Sachsen erhoben worden.
Hinweis: Das LSF weist darauf hin, dass Steuerzahler ihre Einsprüche auch online über „Mein ELSTER“ einreichen können.