Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht
1993 schloss Detlef Mayer-Rödle sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau mit dem 1. Staatsexamen ab. Nach bestandenem 2. Staatsexamen, seiner Zulassung zum Rechtsanwalt und einer Tätigkeit bei einer Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkanzlei in Nürnberg ist Herr Mayer-Rödle seit 1996 in unserer Kanzlei tätig.
Herr Mayer-Rödle wurde 1999 zum Steuerberater bestellt und darf seit 2000 den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen. Er wurde 2001 Partner unserer Kanzlei. Seit 2007 ist er Mitglied des Vorstands der Steuerberaterkammer Nürnberg.
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