Finanzämter können steuerliche Betriebsprüfungen anordnen, um Steuerfälle abschließend zu überprüfen. Wie oft in der Vergangenheit zu diesem Instrument gegriffen wurde, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) nun in seinem Monatsbericht Oktober 2019 offengelegt.
Demnach wurden in dem statistisch erfassten Jahr 2018 von den insgesamt 7,816 Mio. Betrieben in Deutschland rund 189.000 Betriebe geprüft. Dies entspricht einer Prüfungsquote von 2,4 %. Bundesweit waren 13.525 Prüferinnen und Prüfer für die Finanzverwaltungen im Einsatz. Sie erzielten ein Mehrergebnis von rund 13,9 Mrd. EUR. Hiervon entfielen 10,1 Mrd. EUR allein auf Prüfungen bei Großbetrieben.
Hinweis: Das Mehrergebnis bildet lediglich die Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung ab und ist nicht mit dem haushaltswirksamen Steuermehraufkommen gleichzusetzen. Ob die infolge der Prüfung festgesetzten Mehrsteuern tatsächlich in die Staatskasse fließen, ist noch von etlichen anderen Faktoren abhängig wie dem Ausgang von anschließenden Einspruchs- und Klageverfahren und den Zahlungsmöglichkeiten des geprüften Steuerbürgers.
Den größten Anteil am Mehrergebnis für 2018 hatte die Gewerbesteuer mit 22,5 % (3,1 Mrd. EUR), gefolgt von der Einkommensteuer mit 19,6 % (2,7 Mrd. EUR). Einen wesentlichen Anteil hatten aber auch die Körperschaftsteuer mit 18,5 % (2,6 Mrd. EUR) und die Umsatzsteuer mit 13,9 % (1,9 Mrd. EUR).
Aufgrund einer Betriebsprüfung und der damit oft verbundenen Steuernachzahlungen müssen geprüfte Steuerzahler häufig auch erhebliche Nachzahlungszinsen an den Fiskus entrichten. Ursache hierfür ist, dass zwischen der ursprünglichen Steuerentstehung und der Fälligkeit der Zahlung nach einer Betriebsprüfung nicht selten ein großer Zeitraum liegt, der den Zinslauf entsprechend streckt. Aus diesem Grund sind in dem Mehrergebnis für 2018 allein Nachzahlungszinsen von 2,3 Mrd. EUR (16,1 %) enthalten.