Die Besteuerung des öffentlichen Personentransports ist EU-weit unterschiedlich geregelt. Dänemark hat einen allgemeinen Umsatzsteuersatz von 25 %, für die Personenbeförderung liegt dieser bei 0 %. In Belgien greift ein Umsatzsteuersatz für die Personenbeförderung von 6 %. Auch in Frankreich gibt es einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Personentickets. In Deutschland gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % nur bei Fahrten bis 50 km. Für weitere Strecken sind 19 % anzusetzen.
Die Bundesregierung nahm nun zu dieser Frage einiger Abgeordneter und der FDP-Fraktion Stellung. Danach führe eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes auf Fahrkarten im Fernverkehr auf den für den Nahverkehr üblichen Satz von 7 % zu jährlichen Umsatzsteuer-Mindereinnahmen in Höhe von 500 Mio. EUR. Zudem sei die Umsatzsteuerermäßigung für den Nahverkehr aus sozial- und verkehrspolitischen Gründen eingeführt worden, um den Nahverkehr mit seinen vorwiegend unter sozialen Gesichtspunkten ausgestalteten Tarifen zu begünstigen und den besonderen Verkehrsverhältnissen in den Ballungsgebieten der Großstädte Rechnung zu tragen. Ein geeigneter Hebel für die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene sei die Erhöhung der Attraktivität des Bahnfahrens.
Hinweis: Die Deutsche Bahn AG geht davon aus, dass eine Steuersenkung bei Zugtickets ca. 5 Mio. zusätzliche Fahrgäste pro Jahr bringen würde.