Die Bundesländer wollen einen härteren Kurs gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel einschlagen. Betreiber von Internetmarktplätzen in Deutschland sollen demnach künftig in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Gemeinsam mit dem Bund wollen die Länder im ersten Quartal 2018 einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeiten.
Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Thomas Schäfer betonten, es gehe um geschätzte Steuerausfälle im hohen dreistelligen Millionenbereich, und forderten ein schnelles Vorgehen.
Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern hatte im Mai Vorschläge erarbeitet, wie der Steuerbetrug beim Internethandel bekämpft werden kann. Die Länderfinanzminister haben diesen nun zugestimmt. Hiernach sollen Marktplatzbetreiber haften, wenn die Umsatzsteuer nicht abgeführt wird. Die Haftung greift, wenn Marktplatzbetreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. Sie haften auch dann, wenn ein Finanzamt ihnen mitteilt, dass der Händler seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt.
Auch die EU-Kommission möchte verstärkt gegen unfaire Praktiken im Onlinehandel vorgehen. Weiterführende Regelungen, zum Beispiel in Form einer Quellensteuer bei den Marktbetreibern, sind geplant.
Hinweis: Dem Fiskus entgehen Einnahmen, weil insbesondere Anbieter aus der Volksrepublik China und Hongkong bewusst oder unwissentlich keine Umsatzsteuer in Deutschland abführen, wenn sie vor allem günstige Massenprodukte, wie etwa Smartphones, auf Onlineplattformen anbieten. Da die Händler aus dem Ausland hier steuerlich nicht registriert sind, umgehen sie die Finanzverwaltung und kassieren die Umsatzsteuer selbst ein.