Zugegeben, die Überschrift ist provokativ. Glücksspielgewinne sind in Deutschland nämlich eigentlich nicht steuerpflichtig. Sie können keiner Einkunftsart zugeordnet werden. Warum sollte man dann also für Glück Steuern zahlen?
Die Zuordnung zu einer Einkunftsart kann dann vorgenommen werden, wenn das Spiel an sich zwar als Glücksspiel bezeichnet werden kann (z.B. Poker), doch die Fertigkeiten des Spielers besonders ausgeprägt sind. Das Ergebnis des Spiels ist dann nicht mehr allein vom Zufall abhängig. Wann dieser Zustand eintritt, ist sicherlich schwer abzuschätzen. In einem Urteilsfall des Finanzgerichts Münster (FG) gaben die Richter jedoch einen Hinweis, wann womöglich die Grenze zwischen Glück und Können überschritten ist.
Hier hatte ein Pokerspieler 2007 (nach vier Jahren „Übung“) seine Angestelltentätigkeit aufgegeben, um seinen Lebensunterhalt durch die Teilnahme an Pokerturnieren zu bestreiten. Zusätzlich dazu spielte er noch weitere Glücksspiele wie Black Jack und Roulette. Alles in allem machte es den Anschein, als sei aus dem Amateur-Pokerspieler ein Berufsspieler geworden. Die Gewinne aus dieser Tätigkeit waren daher nach Auffassung des FG ab 2007 steuerpflichtig. Die festgestellten Gewinne beruhten zwar auf Schätzungen des Finanzamts, das lag jedoch an den fehlenden Aufzeichnungen des Pokerspielers und ging daher zu seinen Lasten. Der Spieler musste Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer für mehrere Jahre nachzahlen.