Mussten Sie als Eigentümer eines Grundstücks schon einmal Straßenausbaubeiträge zahlen? Einen solchen Bescheid der Gemeinde aus dem Briefkasten zu holen ist keine angenehme Sache – in der Regel sind hier schnell mehrere tausend Euro zu bezahlen. Wie kürzlich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) geurteilt hat, kann man sich diese Kosten jedoch in einigen Fällen teilweise vom Finanzamt zurückholen. In dem verhandelten Fall hatten die klagenden Grundstückseigentümer zwar verloren, aber das FG erläuterte, welche Straßenausbaubeiträge unter welchen Voraussetzungen steuerlich begünstigt sind.
Wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, steht der Begünstigung nichts mehr im Weg. In dem entschiedenen Fall scheiterte die Klage an dem fehlenden räumlichen Bezug zum eigenen Haushalt. Lediglich der Hauptweg war erneuert worden. Daher konnten die Hausbesitzer in diesem Fall keine Kosten geltend machen.